Alles zum Arbeitsumfeld

Ein gutes und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld ist für Menschen enorm wichtig. Dieser Sachverhalt ist schon seit mehreren Jahrhunderten bekannt. Bereits im 17. Jahrhundert wurde ein klarer Zusammenhang zwischen Arbeitsbedingungen und berufsbedingten Krankheiten von einem italienischen Arzt festgestellt. Doch der Weg hin zu nachhaltigen gesetzlichen Maßnahmen in Deutschland war sehr lang.

Einen ersten großen Vorstoß – für damalige Verhältnisse – wagten die Preußen im Jahr 1839. Kinderarbeit wurde verboten – aber nur nur für Kinder unter neun Jahren. Außerdem wurde die Höchstarbeitszeit für Arbeiter bis 16 Jahre auf zehn Stunden am Tag beschränkt. Aus heutiger Sicht wirkt dies alles mehr als unakzeptabel. Und auch damals verbesserte sich kaum etwas an den Arbeitsbedingungen.

Später wollte Kaiser Wilhelm II den Arbeitsschutz weiter voranbringen, aber Reichskanzler Bismarck stellte sich dagegen. Der Grund: Arbeitnehmerschutz bringe zu große wirtschaftliche Nachteile mit sich.

Eine Anekdote beschreibt die Geisteshaltung dieser Zeit besonders gut: Im Jahr 1890 versammelten sich 14 Staaten zur internationalen Arbeitsschutzkonferenz in Berlin. Während der gesamten Konferenz wurde letztlich kein einziger konkreter Beschluss gefasst.

Die wirklich großen Meilensteine ereigneten sich in Deutschland dann erst zu Zeiten der Bundesrepublik. 1973 wurde das Arbeitssicherheitsgesetz erlassen, und 1996 das Arbeitsschutzgesetz.

Heutzutage ist die Gestaltung des Arbeitsplatzes mehr oder weniger vollkommen reguliert. Doch was macht – ganz fernab der Vorschriften – ein gutes Arbeitsumfeld aus? Dieser Frage wollen wir nun auf den Grund gehen.

Quelle: Deutscher Mittelstandsschutz

Weiterlesen: Die Auswirkungen eines ergonomisch korrekten Arbeitsplatzes.

Worauf bezieht sich der Begriff “Arbeitsumfeld”?

Das Konzept des „Arbeitsumfeldes” ist sehr weit und umfasst eine breites Spektrum an Faktoren, welche täglich die Gesundheit und Sicherheit von arbeitenden Menschen betreffen.

Die spezifischen Faktoren unterscheiden sich von Tätigkeit zu Tätigkeit. Für verschiedene Unternehmen bzw. in verschiedenen Branchen bedeutet der Begriff “Arbeitsumfeld” also etwas ganz Unterschiedliches. Und selbst innerhalb eines Unternehmens kann das der Fall sein. Ein gewerblicher Arbeiter etwa befindet sich in einem anderen Arbeitsumfeld als ein Büroarbeiter. Entsprechend gelten von Fall zu Fall auch andere Vorschriften.

Für manche Menschen ist die körperliche Belastung der wichtigste Faktor, für andere wiederum das Risiko durch konkrete Gefahren.

Ein Gerüstarbeiter etwa braucht eine ausreichend Sicherung vor Abstürzen, für einen Elektroniker kann ein elektrischer Schlag zur Gefahr werden – ein Buchhalter hingegen ist solchen Risiken nicht direkt ausgesetzt.

Allerdings sind es nicht immer direkte und offensichtliche Gefahren, denen man vorbeugen sollte. Auch ein Büroarbeiter kann durch schlechte Ergonomie und eine schlechte Arbeitshaltung eine akute oder chronische Krankheit entwickeln.

Zudem können viele psychische Faktoren die mentale Gesundheit gefährden: Lange Arbeitszeiten, Stress, soziale Beziehungen, selbst die generelle Organisationsstruktur im Unternehmen. Besonders drastische Auswirkungen kann vor allem das Verhalten des Chefs oder der Kollegen haben. Im schlimmsten Fall reicht dies bis zu Mobbing und wird zu einem enormen Problem für die gesamte Organisation.

Zwei Aspekte des Arbeitsumfeldes: Körper und Psyche

Um für ein wirklich gutes Arbeitsumfeld zu sorgen, müssen Unternehmen verstehen, welche Aspekte am Arbeitsplatz sich auf Angestellte auswirken. Einerseits sind das körperliche bzw. physische Aspekte, wie die Einrichtung und Gestaltung der Arbeitsumgebung, der Betriebsstätte und viele weitere kleine Faktoren. Andererseits sind auch psychische Aspekte enorm wichtig, etwa soziale Beziehungen, Arbeitszeiten, der Umgang mit Mitarbeitern und vieles mehr.

Grundsätzlich lassen sich die beiden Aspekte des des Körpers und der Psyche also auf drei jeweils entscheidende Faktoren herunterbrechen:

Körperliche Faktoren:
– Physische Arbeitsumgebung – besonders bei körperlicher Arbeit
– Arbeitsplatzeinrichtung – besonders bei Büroarbeit
– Menschlicher Körperbau – Grundlage der Ergonomie

Psychische Faktoren:
– Psychische Arbeitsumgebung – das Betriebsklima
– Soziales Umfeld – besonders Kollegen und Vorgesetzte
– Ereignisse außerhalb der Arbeit – besonders der Faktor „Work-Life-Balance”

Quelle: Eigene Darstellung basierend auf Materialien von

Uni Würzburg, Fraunhofer Institut, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Weiterlesen: Ergonomie im Büro, wie man sie auf die Tagesordnung setzt.

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Körperliche Faktoren

Physische Arbeitsumgebung

Alle Faktoren, die Einfluss auf Ihren Körper nehmen, lassen sich als physische Arbeitsumgebung zusammenfassen. Wichtig ist dabei eines: Sie können auch von Dingen beeinflusst werden, mit denen Sie keinen direkten körperlichen Kontakt haben. Die Lautstärke, die Raumtemperatur, die Lichtintensität oder der Abstand zum nächsten Kollegen – all das können beispielsweise Faktoren der physischen Arbeitsumgebung sein.

Sind Sie bereit für den hybriden Arbeitsplatz?

Arbeitsplatzeinrichtung
Die Einrichtung bzw. Gestaltung des Arbeitsplatzes bezieht sich auf die unmittelbare Ausgestaltung des Ortes, an dem Sie ihre tägliche Arbeit verbringen. Dieser Faktor ist gerade für Büroarbeiter von Bedeutung. Wichtige Einflüsse sind dabei vor allem der Schreibtisch, der Bürostuhl, der Monitor sowie Tastatur und Maus.

Menschlicher Körperbau
Ein Arbeitsplatz sollte sich nach dem menschlichen Körperbau richten – und nicht andersherum. Das ist das Prinzip der “Ergonomie”. Ihr Ziel ist die optimale wechselseitige Anpassung zwischen dem Menschen und seinen Arbeitsbedingungen. Denn wie Sie ihre Arbeitsausstattung (Maus, Tastatur, usw.) nutzen – und mit welcher Körperhaltung – hat einen viel größeren Einfluss auf unsere körperliche Gesundheit, als die meisten Menschen denken.

Kribbeln im kleinen Finger und Schmerzen im Unterarm und Ellbogen? Der Ulnarisnerv könnte beschädigt sein.

Quellen: Uni Würzburg, Fraunhofer Institut und Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

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Psychische Faktoren

Psychische Arbeitsumgebung
Die psychische Arbeitsumgebung umfasst alles an Ihrer Arbeit, was sich auf Ihre Psyche auswirkt. Übliche Faktoren mit erheblicher Auswirkung sind dabei etwa der Grad an Abwechslung bei Ihren Aufgaben, der Umgang mit Fehlern, der Termindruck, das Verhalten von Vorgesetzten – und vieles mehr. Insgesamt geht es also um die organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen Ihrer Arbeit.

Soziales Umfeld
Der soziale Umgang und die soziale Dynamik unter Kollegen am Arbeitsplatz ist ein entscheidender Faktor. Jeder Mensch hat von Natur aus gewisse soziale Bedürfnisse sowie den Wunsch, sich in zwischenmenschlichen Beziehungen zu verwirklichen. Insgesamt spielen soziale Aspekte am Arbeitsplatz also eine enorm wichtige Rolle.

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Ereignisse außerhalb der Arbeit

Privates und Berufliches sind zwangsläufig miteinander verknüpft. Was Sie nämlich nach oder vor ihrer täglichen Arbeit tun, wirkt sich unmittelbar auf Ihre berufliche Tätigkeit aus. Wenn Sie sich zum Beispiel aufgrund von privatem Stress über längere Phasen nicht ausreichend erholen können, dann werden Sie im Büro kaum motiviert und voller Energie sein. Ihr Privatleben ist also auch immer direkt und untrennbar mit Ihrem Arbeitsleben verbunden.

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Gesetzliche Regelungen zum Arbeitsumfeld in Deutschland

Deutsche Arbeitnehmer werden durch eine Vielzahl von Gesetzen geschützt. Besonders bedeutend sind dabei folgende Gesetze:

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) garantiert Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch Arbeitsschutzmaßnahmen.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Regelungen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt Begrenzung, Umfang und Lage der Arbeitszeit.
Bundesurlaubsgesetz (BurlG) regelt den Rechtsanspruch von Arbeitnehmern auf Erholungsurlaub.

Dabei handelt es sich nur um eine Auswahl, der wichtigsten Gesetze in Deutschland zum Schutz von Arbeitnehmern. Doch viele Angestellte wissen im Detail gar nicht, welche Rechte sie eigentlich ganz genau haben.Wichtig ist, auf jeden Fall die grundsätzlichen rechtlichen Bestimmungen rund um den eigenen Arbeitsplatz in Deutschland zu kennen. Diese werden vor allem durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt.

Das Arbeitsschutzgesetz
Diese Verordnung soll Beschäftigte an ihren Arbeitsstätten schützen und Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten vorbeugen. Entsprechend enthält die Verordnung viele Pflichten, an die sich Arbeitgeber halten müssen, unter anderem die folgenden:
1. Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss feststellen, ob Arbeitnehmer am Arbeitsplatz körperlichen oder psychischen Belastungen ausgesetzt sind. Bei Bildschirmarbeitsplätzen muss der Arbeitgeber insbesondere die Belastungen der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der Beschäftigten berücksichtigen.
2. Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten: Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten der Arbeitsstätte muss der Arbeitgeber den aktuellen Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene, sowie ergonomische Anforderungen beachten.
3. Unterweisung der Beschäftigten: Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung stellen – in einer verständlichen Form und Sprache.

Hält sich ein Arbeitgeber vorsätzlich nicht an diese Regelungen, dann gefährdet er die Gesundheit seiner Beschäftigten. Dies stellt eine Straftat dar, die sogar mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden kann.

Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) schreibt bewusst nicht im Detail vor, wie exakt ein Arbeitsplatz eingerichtet sein muss, um die rechtlich gebotenen Ansprüche zu erfüllen.

Stattdessen weist die Verordnung auf das Gemeinsame Ministerialblatt hin. Dort finden sich stets die neuesten Verwaltungsvorschriften und Richtlinien. Besonders relevant für das Thema der Arbeitsplatzgestaltung sind dabei die enthaltenen Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

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Beispiel: Anforderungen die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Welche Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz konkret gelten, das wird durch viele verschiedene Regulierungen bestimmt. Für die Gestaltung von Arbeitsplätzen im Büro etwa gilt aktuell die Arbeitsstättenverordnung von 2016. Unter anderem ist demnach der Arbeitgeber verpflichtet, auf folgende Dinge zu achten:

Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel anzuwenden. Für die Beschäftigten ist ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorzusehen. Tastaturen müssen eine ergonomische Bedienung ermöglichen. Die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten müssen insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.

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Neben den strikten Vorschriften empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. außerdem, die Arbeitshaltung bei der Bildschirmarbeit regelmäßig zu ändern.

Hier finden Sie einige Tipps der Bundesanstalt für mehr Gesundheit im Büro durch eine gute Steh-Sitz-Dynamik.

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Wie sieht ein gutes Arbeitsumfeld aus?

Mittlerweile wissen Sie, dass der Begriff „Arbeitsumfeld” sehr viel umfasst. Es geht nicht „nur“ um einen ergonomisch korrekt eingerichteten Arbeitsplatz, sondern auch um den Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten, eine gute Work-Life-Balance und vieles mehr.

Wie sieht ein ideales Arbeitsumfeld aus?

Diese Frage lässt sich am besten beantworten, indem man sich fragt, was Angestellten in Deutschland besonders wichtig ist.

In Deutschland wünschen sich Arbeitnehmer laut einer infas-Umfrage vor allem drei Dinge:

Arbeitnehmer wünschen sich eine klare Trennung zwischen Arbeit und Privatleben. Arbeitnehmer wünschen sich langfristige Sicherheit am Arbeitsplatz – am besten in Form eines zukunftssicheren Berufs. Arbeitnehmer möchten Chancen, um sich weiterzuentwickeln – und dabei von Vorgesetzten unterstützt werden.

Diese drei Faktoren sind Angestellten in Deutschland bei weitem wichtiger als in einem bekannten Betrieb zu arbeiten, oder etwa die Möglichkeit auf Sabbaticals oder eine Reduzierung der Arbeitszeit.

Leiden Sie an Mausarm? Hier sind vier nützliche Tipps, die Ihnen helfen.

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Wie sieht ein schlechtes Arbeitsumfeld aus?

Die schlechte Nachricht zuerst: In keinem Land gehen Arbeitnehmer so lustlos zur Arbeit wie in Deutschland.

Laut einer globalen Studie zur Mitarbeiterzufriedenheit gehen 23% der Deutschen täglich ohne Motivation ins Büro. Das Problem der Unzufriedenheit hängt wiederum direkt mit zwei weiteren Problemen zusammen:

Unzufriedene Mitarbeiter kündigen häufiger. Unzufriedene Mitarbeiter sind häufiger krank.

Man muss kein Personalverantwortlicher sein, um zu verstehen, dass eine schlechtes Arbeitsumfeld Unternehmen bares Geld kosten kann. Gerade in Deutschland sollten Unternehmen deshalb unbedingt an ihrer Kultur der Mitarbeiterführung arbeiten. Im Vergleich zu anderen Ländern gibt es nämlich ein Defizit in Sachen Entscheidungsfreiheit für Arbeitnehmer oder flexiblere Arbeitszeiten.

Insgesamt zeichnet sich ein gutes Arbeitsumfeld vor allem dadurch aus, dass Arbeitnehmer sich selbst verwirklichen können. Das gelingt am besten wenn Sie das Gefühl haben, in einem wertschätzenden Unternehmen mit nachhaltigen Strukturen zu arbeiten.

Leitfaden für die Personalabteilung: Helfen Sie Ihren Mitarbeitern, wieder ins Büro zu kommen.

Was kann man gegen schlechte Arbeitsbedingungen tun?

Viele Arbeitnehmer sind sich voll darüber bewusst, dass sie in einem schlechten Arbeitsumfeld tätig sind. Doch oft wissen sie nicht genau, an wen sie sich wenden sollen. Wenn Ihnen diese Situation bekannt vorkommen sollte, dann sind sie nicht allein.

Ist Ihr Arbeitsumfeld schlecht? Verstößt ihr Arbeitgeber gegen rechtliche Vorschriften? Dann wenden Sie sich an einen passenden Ansprechpartner:

Vorgesetzter:

Suchen Sie zunächst den direkten Kontakt mit ihrem Vorgesetzten. Viele Probleme lassen sich bereits durch ein offenes Gespräch beheben, selbst in Fällen, in denen viel Vertrauen zerstört wurde.

Personalabteilung:

Leider ist es keine Seltenheit, dass der Chef an sich das größte Problem ist. Besonders bei schwerwiegendem Fehlverhalten trauen sich Mitarbeiter dann nicht, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen. In diesem Fall sollte man direkt einen Ansprechpartner in der Personalabteilung ausfindig machen.

Betriebsrat:

In der EU gilt, dass Informationen über Missstände zunächst dem Vorgesetzten mitgeteilt werden müssen. Nur, wenn das unmöglich ist, kann ein Arbeitnehmer als letztes Mittel mit den Informationen an die Öffentlichkeit gehen. Existieren Missstände, muss ein Arbeitnehmer also zunächst eine innerbetriebliche Klärung anstreben. Nehmen Sie deshalb zuerst Kontakt mit Ihrem Betriebsrat (oder Compliance Officer) auf und suchen nach betriebsinterner Hilfe.

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Berufsgenossenschaft:

Gibt es in Ihrem Unternehmen keinen Betriebsrat, aber Ihr Arbeitgeber hält sich bewusst nicht an gesetzliche Vorschriften, dann können Sie sich an eine Berufsgenossenschaft wenden. Diese haben ein Einsichtsrecht in die Dokumentation betrieblicher Maßnahmen, zu denen Unternehmen verpflichtet sind. Vertreter Ihrer Berufsgenossenschaft haben sogar das Recht, zur Kontrolle der Maßnahmen den Betrieb zu betreten.

Anzeige erstatten:
Sie haben versucht, einen Verstoß gegen gängiges Recht betriebsintern zu beseitigen, doch der Arbeitnehmer ignoriert das Anliegen? Unterlässt der Arbeitgeber tatsächlich die Behebung des Missstandes, dann (und erst dann!) dürfen Sie Kontakt zu einer externen Stelle aufnehmen und Anzeige erstatten. Suchen Sie dafür am besten die zuständigen Arbeitsschutzbehörde (üblicherweise Gewerbeaufsichtsamt oder Landesamt für Arbeitsschutz) auf.Berufsgenossenschaft: Gibt es in Ihrem Unternehmen keinen Betriebsrat, aber Ihr Arbeitgeber hält sich bewusst nicht an gesetzliche Vorschriften, dann können Sie sich an eine Berufsgenossenschaft wenden. Diese haben ein Einsichtsrecht in die Dokumentation betrieblicher Maßnahmen, zu denen Unternehmen verpflichtet sind. Vertreter Ihrer Berufsgenossenschaft haben sogar das Recht, zur Kontrolle der Maßnahmen den Betrieb zu betreten.

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