Viele sind davon überzeugt, dass einem Arbeitnehmer in Deutschland wegen Krankheit nicht gekündigt werden darf. Doch das ist falsch.
Wenn ein Angestellter sehr häufig oder sehr lange arbeitsunfähig ist, darf er unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden. Dafür müssen aber drei Bedingungen erfüllt sein:
- Es liegt eine ärztliche Gesundheitsprognose vor, die negativ ist.
- Die wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen des Arbeitgeber werden stark beeinträchtigt durch die Fehlzeiten des Arbeitnehmers.
- Die Interessen des Arbeitgebers wiegen stärker als die Interessen des Arbeitnehmers.
Die erste Bedingung ist zum Beispiel bei einer chronischen Krankheit erfüllt, weil mit der Arbeitsunfähigkeit auch in Zukunft zu rechnen ist.
Außerdem muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Fehlzeiten betriebliche Abläufe nicht nur extrem stören, sondern auch zu finanziellen Belastungen führen. Dies kann besonders in kleinen Betrieben passieren, weil es schneller zu Umsatzausfällen kommt.
Zuletzt muss der Arbeitgeber nachweisen, dass seine Interessen höher zu bewerten sind als das Interesse des Arbeitnehmers, den Arbeitsplatz zu erhalten. Dies kann etwa zutreffen, wenn ein Beschäftigungsverhältnis noch nicht allzu lange besteht, aber der Mitarbeiter währenddessen sehr häufig krank war.
Abmahnung wegen Krankheit
Was das Thema Abmahnung im Krankheitsfall betrifft, gelten grundsätzlich zwei Dinge:
- Nur wegen einer Krankheit darf ein Arbeitgeber nicht abmahnen.
- Eine Krankheit schützt einen Arbeitnehmer nicht pauschal vor Abmahnung.
Der Arbeitgeber darf erst dann abmahnen, wenn ein Arbeitnehmer ohne Krankmeldung der Arbeit unentschuldigt fernbleibt oder ein Attest zu spät einreicht. In einem solchen Fall ist eine Abmahnung rechtlich erlaubt. Sogar eine fristlose Kündigung.
Ebenso können Arbeitnehmer abgemahnt, fristlos gekündigt, und sogar wegen Betrugs angezeigt werden, wenn Sie trotz fristgerechter Krankmeldung und AU-Bescheinigung einer anderen Beschäftigung nachgehen, die nicht der regulären Beschäftigung entspricht.